top of page

Schutzzonen-Initiative – Um was geht es?



Am 28. November soll bei uns in Rickenbach darüber abgestimmt werden, ob auf dem Stierenberg eine Schutzzone definiert werden soll.

Wir haben uns mit dieser Initiative auseinandergesetzt und möchten hier aufzeigen, wieso diese abgelehnt werden sollte.


Wer möchte darf sich auch gern das Erklärvideo dazu ansehen:



Was ist der Sinn der Schutzzone?

Dafür haben wir uns erst einmal den Initiativtext unter die Lupe genommen:



"Zum Schutz und erhalt des Stierenberges, sind die rechtlichen Grundlagen im Bau- und Zonenreglement und im Nutzungs- bzw. Kulturlandplan zu schaffen, beispielsweise durch Ausscheidung einer entsprechenden Zone, dass der Stierenberg freigehalten wird von Bauten und Anlagen sowie Nutzungen, welche das Landschaftsbild des Stierenbergs wesentlich verändern oder beeinträchtigen oder dem Zweck der Erholung der Bevölkerung und Schutz der Tiere wiedersprechen. Auszuschliessen sind namentlich Bauten und Anlagen, welche die Baumkronen erheblich überragen und dauerhaft Lärm und Geräusche verursachen, so namentlich Windkraftanlagen. Zulässig bleiben sollen land- und forstwirtschaftliche sowie Bauten und Anlagen oder Nutzungen welche dem Schutzzweck nicht wiedersprechen. Das kann auf einen gut eingepassten Aussichtsturm zutreffen oder auf gewisse Freizeitaktivitäten." Auszug aus Initiativtext



Kurz zusammengefasst:

Auf dem Stierenberg sollen keine Windkraftanlagen oder ähnliches gebaut werden. Macht es allerdings keine Geräusche und ist "eingepasst" so darf ein Aussichtsturm errichtet werden. Aber welche anderen Einschränkungen mit dieser Schutzzone entstehen ist heute nicht abschätzbar, und kann ein Problem für Waldeigentümer und -nutzer werden.


Was passiert wenn wir diese Initiative annehmen?

In diesem Fall lösen wir ein Verfahren aus, dass den Gemeinderat von Rickenbach verpflichtet, eine Schutzzone auf dem Stierenberg zu definieren.

Viele Arbeitsstunden werden dann in die Umsetzung der Initiative investiert. Gemäss Gemeinderat beträgt dieser Aufwand über 100'000 Schweizer Franken.





Läuft da nicht schon ein Verfahren zur definition einer Windzone?

Schön das ihr fragt! Das ist nämlich so: Momentan wird bereits geprüft, ob auf dem Stierenberg eine entsprechende Zone definiert werden kann. Heisst also, die Arbeit würde verdoppelt werden. Mit dem laufenden Verfahren haben wir bereits die Möglichkeit, über die Windräder abzustimmen. Zwei Verfahren sind doch eins zuviel, oder?


Schützt diese Schutzzone denn vor den Windrädern?

Kurz gesagt: Nein. Wer die Initiative aus diesem Grund annehmen möchte, sollte sich Folgendes überlegen:


Die Schutzzone kann allenfalls als solche definiert werden, jedoch den Bau von Windkraftanlagen explizit trotzdem ermöglichen.


Man fragt sich jetzt sicherlich: Der Zweck der Schutzzone ist es doch den Stiereberg zu schützen? Wieso tut sie das denn nicht?


Seit 2016 weist das neue Energiegesetzes der Windenergienutzung und ihrem Ausbau in einer solchen Interessenabwägung ein besonderes Gewicht und ein nationales Interesse zu (Art. 10 ff. des Energiegesetzes). Heisst: Bundesrecht geht vor.


Heisst also, dass die Initiative sehr wahrscheinlich im Widerspruch zum Bundesrecht steht, welches der Nutzung von Windkraft einen hohen Stellenwert einräumt.


Dies führt der Vorprüfungsbericht des Rechtsdienstes des Kantons Luzern aus:



Wir hoffen natürlich wir konnten ein wenig Klarheit schaffen.

Bleibt alle Wind-Positiv und habt einen schönen November!



Of course haben wir hier auch noch all unsere Quellen aufgelistet.










51 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page